Informationen zum
Freihof Küsnacht

Der Freihof Küsnacht bietet Frauen und Männern aus der deutschsprachigen Schweiz Therapie-, Wohn- und Arbeitsplätze im stationären, nachstationären oder ambulanten Setting.

Im Rahmen der Durchführung von stationären Massnahmen nach Art. 59 und 60 StGB werden folgende Vollzugsstufen angeboten:

  • Offener Vollzug mit interner Beschäftigung/Arbeit
  • Offener Vollzug mit externer Beschäftigung/Arbeit
  • Wohn- und Arbeitsexternat

Im Weiteren werden ambulante Massnahmen nach Art. 63 StGB, Weisungen nach Art. 44 Abs. 2 StGB vollzogen und junge Erwachsene mit stationärer Unterbringung nach Art. 15 Abs. 1 JStG und ambulanter Behandlung nach Art. 14 JStG geführt.

Für Klient:innen im Massnahmevollzug besteht die Auflage der Ausweishinterlegung in der Therapieeinrichtung. Für allfällige Rückfragen stehen zur Verfügung unter 044 911 02 03:

Katja Cangero (Geschäftsführerin),
Beat Stark (Stv. Geschäftsführer)
Beatrice Betschart (Mitglied der Geschäftsleitung)
Michael Rüegg, Kantonspolizei Zürich, Dienstkreis Küsnacht