Teilnahme an Beschäftigungs- oder Integrationsprogramm
Die Anmeldung erfolgt über eine zuweisende Stelle (z. B. Sozialdienst, IV, usw.). Im Anschluss wird ein Termin für das Erstgespräch mit Besichtigung vereinbart und dabei das weitere Prozedere besprochen. Sobald eine Kostengutsprache vorliegt kann mit dem Beschäftigungs- oder Integrationsprogramm begonnen werden.
Bewerbungscoaching / Bewerbungsatelier
Die Anmeldung erfolgt über eine zuweisende Stelle (z. B. Sozialdienst, IV, usw.). Sobald eine Kostengutsprache vorliegt findet das Erstgespräch rsp. die erste Coachingsitzung statt.
Selbstzahlende können direkt einen Termin für das Erstgespräch rsp. die erste Coachingsitzung vereinbaren.