Die Nachbetreuung ist ein Angebot für Personen, die eine stationäre suchttherapeutische Behandlung abgeschlossen haben und bei der Festigung der in der Therapie erworbenen Verhaltensänderungen weiterhin eine sozialtherapeutische und psychotherapeutische Begleitung in Anspruch nehmen wollen.
Eine Aufnahme in die Nachbetreuung im Freihof ist auch möglich für Personen, die im Rahmen einer bedingten Entlassung der Weisung der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) einer Nachbetreuung nachkommen müssen.