Der Trägerverein
Der rechtliche Träger des Freihof Küsnacht ist der gleichnamige private Verein mit Sitz in Küsnacht und Eintrag im Handelsregister des Kanton Zürich.
Der Freihof Küsnacht untersteht der Aufsicht des Bezirksrats des Bezirks Meilen und der Betriebsbewilligung des Sozialamtes des Kanton Zürich.
Die Institution ist von der Kantonalen Justizdirektion für den Massnahmenvollzug und vom Bundesamt für Sozialversicherung (IV) anerkannt.
Der Freihof Küsnacht finanziert sich mittels Taggelder der zuweisenden Stellen, durch Subventionen des Kanton Zürich, aus Erlösen des Arbeits- und Dienstleistungsbereichs, Spenden sowie regelmässige Zuwendungen durch die Gemeinde Küsnacht, die Reformierte Kirchgemeinde Küsnacht und die Römisch-Katholische Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach.
Auftrag
Der Freihof Küsnacht versteht sich als sozialtherapeutische Einrichtung, welche von verschiedenen zuweisenden Instanzen den Auftrag übernimmt, Menschen mit einer Drogen- und/oder Suchtmittelabhängigkeit, einer verfügten Massnahme oder mit einem beruflichen und sozialen Desintegrationsgrad im Rahmen der Suchttherapie oder der Arbeit & Integration zu begleiten und fördern. Ziel ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft, das Erlangen von Autonomie, eine deliktfreie Lebensführung, die Integration im Arbeitsmarkt sowie Konsumkompetenz. Hierfür werden Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsplätze sowie ein umfassendes Angebot in den Bereichen Psychotherapie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Arbeitsagogik und Deliktarbeit zur Verfügung gestellt. Für psychiatrische Abklärungen und Verordnungen besteht ein Leistungsvertrag mit einem Konsiliarpsychiater.